Geschwindigkeitsanzeige im Pfaffenstieg

Bei der Einfahrt in den Pfaffenstieg weist ein Verkehrsschild darauf hin, dass dort ein sogenannter verkehrsberuhigter Bereich beginnt. Dort sind Fußgänger und Fahrzeuge gleichberechtigt. Fahrzeuge, die in einem solchen verkehrsberuhigten Bereich fahren, dürfen dies nur mit Schrittgeschwindigkeit! In der Rechtsprechung werden teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h als Schrittgeschwindigkeit angenommen. (Quelle: ADAC)

Diese Schrittgeschwindigkeit wird dort häufig nicht eingehalten, was zu einer Gefährdung von Kindern, Fahrradfahrern und anderen Verkehrsteilnehmer führt.

Um die motorisierten Verkehrsteilnehmer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam und den Verkehr im Pfaffenstieg etwas sicherer zu machen, konnte ich den Verkehrssicherheitsberater der Polizei Hildesheim überzeugen, dort eine Geschwindigkeitsanzeigetafel zu installieren.

Hier kann jetzt jeder Verkehrsteilnehmer sehen, wie schnell er unterwegs ist und seine Fahrgewohnheiten ggf. ändern.

Bitte denkt daran, dass im Bereich Pfaffenstieg / Hofkamp / Pfingstanger Familien mit kleinen Kindern leben!
Eine angepasste Geschwindigkeit sollte gerade dort selbstverständlich sein!


Michael Müller
Ortsheimatpfleger Lechstedt