Am 16. Oktober findet jährlich der Internationale Tag der Wiederbelebung statt!
In diesem Artikel geht es um folgende Fragestellungen:
– Was ist zu tun, wenn man eine regungslose Person findet?
– Wie war das nochmal mit der Atemkontrolle?
– Welche Gefahren lauern schon bei einer Bewusstlosigkeit?
– Was ist, wenn bei der Person keine Atmung festgestellt werden kann?
– Wie war das mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung nochmal?
– Was verbirgt sich hinter dieser Abkürzung AED ?
Kommt man auf eine regungslose Person zu, muss in jedem Fall der Eigenschutz beachtet werden!
Liegt die Person zum Beispiel in einer Grube oder in einem Schacht können Gase für diesen lebensbedrohlichen Bewusstseinszustand der Grund sein.
In diesem Fall bitte schnellstmöglich einen Notruf “112” absetzen und in sicherer Entfernung bleiben!
Wenn eine Eigengefährdung anfangs ausgeschlossen werden kann, steht als nächstes das Auffinde-Schema an.
Die drei A gliedern sich wie folgt:
A – anschauen (eine möglicherweise versteckte Eigengefährdung durch z. B. spitze Gegenstände ausschließen)
A – ansprechen (höflich sein!)
A – anfassen (zum Beispiel vorsichtig an der Schulter ruckeln)
Ist bei der Person keine Reaktion auf die Ansprache zu erkennen, sollte jetzt bereits der Notruf abgesetzt oder durch eine 2. Person veranlasst werden!
Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Person noch atmet. Hierzu setzt man sich neben die auf dem Rücken liegende Person und fasst den Kopf des Patienten an Stirn und Kinn an.
Nun kann der Mundraum vorab auf Fremdkörper kontrolliert werden. Bei einer Bewusstlosigkeit erschlafft ein Großteil der Muskeln im Menschlichen Körper. So kann auch Mageninhalt wieder in die Speiseröhre und im weiteren Verlauf auch in die Atemwege gelangen.
Wenn dies der Fall ist, den Kopf oder die ganze Person auf die Seite drehen und die Flüssigkeit ablaufen lassen.
Um die Atemkontrolle durchzuführen, muss der Kopf der betreffenden Person mit zwei Händen nach hinten überstreckt werden.
Jetzt das eigene Ohr über die Nase der Person halten und in Richtung Brustkorb schauen. Sollte nach 10 Sekunden keine Atmung festgestellt werden, muss schnellstmöglich mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden!
Andernfalls wird die Person in die Seitenlage gebracht.
Eine Herz-Lungen-Wiederbelebung wird wie folgt durchgeführt (Notruf wurde bereits abgesetzt):
– die Person auf einem festen Untergrund bringen
– sich neben die Person knien
– wenn vorhanden, einen zweiten Helfer einen AED holen lassen
– den Oberkörper von Kleidung befreien
– Arme verschränken und einen Handballen mittig auf das Brustbein setzen
– den Brustkorb 30 mal 5-6cm tief mit durchgestreckten Armen eindrücken
– ein Tempo von etwa 100-120 Kompressionen pro Minute einhalten.
– nach den 30 Kompressionen zwei Atemspenden geben (keine Pflicht!)
Wenn der zweite Helfer mit dem AED eingetroffen ist, wird auch währen der Wiederbelebung begonnen die Elektroden wie auf dem Gerät abgebildet, an der betroffenen Person, anzubringen.
Im nächsten Schritt führt das Gerät selbstständig eine Analyse durch. Dabei erkennt das Gerät, ob ein schockbarer Herzrhythmus vorliegt.
Bei der Analyse darf der Patient nicht berührt werden, um das Gerät nicht zu stören.
Wenn ein Schock empfohlen wird, beginnt das Gerät damit diesen zu laden. Bevor der Schock abgegeben wird, muss sich der Ersthelfer vergewissern, dass keine andere Person
die betroffene Person berührt und der Untergrund trocken ist.
Nun kann der Schock abgegeben werden.
Was bedeutet eigentlich AED?
Diese Abkürzung steht für
A – Automatisierter/Automatischer
E – Externer
D – Defibrillator
Diese kompakten Geräte sind in / an öffentlichen Gebäuden zu finden.
In Lechstedt hängt der AED auf dem Gelände der Obstweinschänke.
Sollte der Helfer vor Ort nicht mehr wissen, wie er helfen kann, können sämtliche Maßnahmen der Ersten Hilfe auch vom Disponenten in der Rettungsleitstelle beim Absetzen des Notrufes angeleitet werden!
Der obige Text wurde von Florian Ohse, Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Lechstedt, zur Verfügung gestellt.